Eine öffentliche Einrichtung darf ihren Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz verbieten. Das gilt zumindest dann, wenn das Verbot allgemein und unterschiedslos angewandt wird. Es könne dann durch den Willen gerechtfertigt sein, ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu gestalten, so der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Anthony Collins.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht zur Entscheidung angenommen. Das BAG hatte das auf das Berliner Neutralisationsgesetz gestützte Kopftuchverbot als zu weitgehend erachtet. Die Berliner CDU hält das Gesetz weiter für richtig. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will das pauschale Kopftuchverbot abschaffen.
Mehr lesenEine Unternehmensregel, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall einer belgischen Praktikumsbewerberin bekräftigt, die abgelehnt wurde, weil sie sich weigerte, ihr islamisches Kopftuch abzunehmen. Die Neutralitätspolitik eines Unternehmens könne eine mittelbare Benachteiligung unter Umständen rechtfertigen, so der EuGH.
Mehr lesenIm Streit um die Frage, ob der Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuches verbieten kann, muss der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts keine Entscheidung mehr treffen. Die Parteien hätten gestern einen Vergleich geschlossen, teilte das Gericht mit. Im konkreten Fall wollte ein Drogeriemarkt einer muslimischen Verkäuferin das Kopftuch verbieten. Die Rechtssache war bis zum EuGH gelangt. Dieser hatte im Juli 2021 entschieden, dass ein solches Verbot rechtmäßig sein kann.
Mehr lesenEs verstößt nicht gegen EU-Recht, wenn Mitgliedstaaten für ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz mehr fordern als die abstrakte Eignung des Kopftuchs zur Gefährdung der Neutralität des Arbeitgebers. Dies jedenfalls meint der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos. Konkret geht es darum, dass in Deutschland die "hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber oder einen betroffenen Dritten" nachgewiesen werden muss.
Mehr lesenEine Rechtsreferendarin konnte eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten untersagte, auch dann noch mit der Fortsetzungsfeststellungsklage angreifen, nachdem die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Klage auch für begründet, weil 2014 und 2015 noch eine Rechtsgrundlage für eine solche Auflage fehlte.
Mehr lesenRichter und Staatsanwälte in Niedersachsen dürfen künftig im Gerichtssaal keine Gegenstände und Kleidungstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Dies beschloss am 12.05.2020 der niedersächsische Landtag. Nur die Grünen stimmten gegen die von ihnen als "Kopftuchverbot“ kritisierte Regelung.
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