Es verstößt nicht gegen EU-Recht, wenn Mitgliedstaaten für ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz mehr fordern als die abstrakte Eignung des Kopftuchs zur Gefährdung der Neutralität des Arbeitgebers. Dies jedenfalls meint der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos. Konkret geht es darum, dass in Deutschland die "hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für den Arbeitgeber oder einen betroffenen Dritten" nachgewiesen werden muss.
Vorlagen zweier deutscher Gerichte
Hintergrund sind zwei Fälle aus Hamburg und dem Raum Nürnberg. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit erschienen war. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in dem Fall Fragen an den EuGH gerichtet (BeckRS 2018, 33797). Zum anderen hatte das Bundesarbeitsgericht 2019 im Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte, den EuGH um Klärung gebeten (NZA 2019, 693). Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.
Entscheidung über ähnlichen Fall bereits 2017
Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall mit einem vielbeachteten Urteil Schlagzeilen gemacht. Damals sprachen sich die obersten Richter der EU dafür aus, dass Arbeitgeber ein Kopftuch im Job unter Umständen verbieten können, etwa wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten seien und es sachliche Gründe dafür gebe. Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar.
EuGH, Schlussanträge vom 25.02.2021 - C‑804/18
Redaktion beck-aktuell, 25. Februar 2021.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Volltext der Schlussanträge des Generalanwalts finden Sie auf den Seiten der europäischen Justiz.
Aus der Datenbank beck-online
Meyer, Das Kopftuch am Arbeitsplatz und unternehmerische Neutralitätskonzepte: Wie verändert europäisches Gleichbehandlungsrecht den Umgang mit der Religionsfreiheit in Arbeitsverhältnissen zwischen Privaten?, EuZA 2020, 206
BAG, Wirksamkeit eines Kopftuchverbots, NZA 2019, 693
ArbG Hamburg, Vorabentscheidungsersuchen, unterschiedliche Behandlung, unmittelbare Benachteiligung, BeckRS 2018, 33797
EuGH, Tragen eines Kopftuchs unter Verstoß gegen unternehmensinterne Arbeitsplatzregelung, NJW 2017, 1087
EuGH, Diskriminierung wegen der Religion - Kundenwunsch auf Bedienung durch Mitarbeiterin ohne Kopftuch/Schleier, NZA 2017, 375
Sagan, Unionaler Diskriminierungsschutz gegen Kopftuchverbote am Arbeitsplatz, EuZW 2017, 457
Aus dem Nachrichtenarchiv
BAG ruft im Streit um Kopftuchverbot in Drogerie EuGH an, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.01.2019, becklink 2012096