Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch von Lehrerinnen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht zur Entscheidung angenommen. Das BAG hatte das auf das Berliner Neutralisationsgesetz gestützte Kopftuchverbot als zu weitgehend erachtet. Die Berliner CDU hält das Gesetz weiter für richtig. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will das pauschale Kopftuchverbot abschaffen.

Berlins Justizsenatorin kündigt Ende des pauschalen Verbots an

"Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt", sagte Kreck der Deutschen Presse-Agentur. Eine Sprecherin des Senats teilte auf Anfrage mit: "Der Senat respektiert das Urteil und wird sich zeitnah mit dem weiteren Vorgehen befassen." Das BVerfG hat mit seinem Nichtannahmebeschluss die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom November 2018 bestätigt, gegen die das Land Berlin in Revision gegangen war. Somit darf Berlin Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verbieten.

Berliner CDU hält Ziel des Neutralitätsgesetzes weiter für richtig 

Die CDU-Fraktion hält das Neutralitätsgesetz hingegen im Grundsatz weiter für richtig. "Es kann nicht geduldet werden, wenn religiöse Symbole wie das islamische Kopftuch in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau gestellt werden. Das würde den Frieden und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft gefährden, sagte die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia Seibeld. "Im Gegensatz zu Grünen, Linken und leider auch Teilen der SPD stehen wir weiter zum Ziel des Berliner Neutralitätsgesetzes." Es sei der Koalition von SPD, Grünen und Linken über Jahre nicht gelungen, eine gemeinsame Linie zum Berliner Neutralitätsgesetz zu finden. Insofern könne die Zurückweisung nicht überraschen, so Seibeld. "Wir sehen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird."

BVerfG, Beschluss vom 02.02.2023 - 1 BvR 1661/21

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2023 (ergänzt durch Material der dpa).