Wenn das Prüfungsamt glaubt, statt des Kandidaten habe sein Zwillingsbruder die Klausuren geschrieben, steht das Examen vor dem Aus. Wenn es nach einem Gutachten heißt, keiner der Brüder habe die Klausuren geschrieben, wird es absurd. Findet auch das BVerwG – und lässt den Jurastudenten bestehen.
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