Nach all den Diskussionen über eine Reform der juristischen Ausbildung, der Absage der Justizministerkonferenz und die Streichung von Referendariatsstellen in NRW schien diese Nachricht Ende Juni endgültig das Fass im größten juristischen Ausbildungs-Bundesland zum Überlaufen zu bringen: Das Justizministerium in Düsseldorf kündigte an, die Wahlstation im Referendariat um einen Monat zu verkürzen, womit die mündliche Prüfung unmittelbar nach dem dritten Ausbildungsmonat der Station, also im 25. Monat des Referendariats und nicht, wie bisher, im 26. stattfinden würde. Auch der Bezugszeitraum der Unterhaltsbeihilfe wurde gekürzt: Künftig soll ab dem Tag, mit dem das Referendariat endet (also mit erfolgreich bestandener oder endgültig nicht bestandener mündlicher Prüfung), die Zahlung eingestellt werden. Zuvor wurde die Unterhaltsbeihilfe immer noch für den vollen Monat ausgezahlt.
Greifen sollte die Kürzung, die das Land NRW in einem Schreiben an die Betroffenen mit haushaltsbedingten Einsparungen begründete, im Januar 2025 und damit auch für Referendarinnen und Referendare, die bereits in der Ausbildung und kaum mehr als sechs Monate von der mündlichen Prüfung entfernt waren. Nun rudert das Justizministerium diesbezüglich zurück. Wie Pressesprecher Marcus Strunk beck-aktuell am Montag informierte, verschiebt man den Start der geplanten Kürzung um drei Monate.
Scharfe Kritik vom Personalrat der NRW-Referendare
Zwar bleibe es im Grundsatz bei der Verkürzung der Wahlstation, doch: "Aufgrund von Zuschriften von Referendarinnen und Referendaren, die ihre persönliche Situation und ihre Planungen geschildert haben, und Anregungen aus dem politischen Raum wird diese Maßnahme allerdings um drei Monate gegenüber dem ursprünglichen Starttermin verschoben" teilte Strunk mit. Unter anderen hatte der Personalrat der Referendarinnen und Referendare am OLG Köln in einem Schreiben, das beck-aktuell vorliegt, deutliche Kritik an den neuerlichen Kürzungen geäußert. "Die jüngst bekannt gegebenen Einsparungen im Zusammenhang mit dem juristischen Vorbereitungsdienst sind der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt" heißt es im an Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) adressierten Schreiben. Haushaltsprobleme sollten nicht auf dem Rücken der Referendarinnen und Referendare ausgetragen werden. Gerade, dass die Änderung so kurzfristig greifen sollte, sorgte bei der Personalvertretung für Unmut. So hätten einige Betroffene ihre Wahlstation bereits geplant und müssten dies nun umwerfen, um sich adäquat auf die mündliche Prüfung vorbereiten zu können - auch, weil im Ausbildungsplan für die Wahlstation Lerntage nicht zwingend vorgesehen seien.
Nach den neuen Plänen sind nun erstmals jene Referendarinnen und Referendare von der verkürzten Wahlstation betroffen, die ihre Klausuren im Monat Dezember 2024 schreiben. Damit gebe man den Betroffenen die Möglichkeit, die eigene Ausbildungsplanung besser an die geänderte Praxis anzupassen, erklärte Ministeriumssprecher Strunk. Die dafür erforderlichen Mittel könnten durch Anpassungen im Haushalt noch bereitgestellt werden. Trotz der Verschiebung gebe es jedoch die Möglichkeit für jene, die ab September 2024 ihre Klausuren schrieben, die mündliche Prüfung freiwillig schon im 25. Ausbildungsmonat zu absolvieren. Einen entsprechenden Wunsch müssten die Betroffenen bis 31.07.2024 mitteilen.
Den Referendarinnen und Referendaren des Septembertermins wurde die Änderung am Montag durch ein Schreiben des Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) mitgeteilt, die Änderungen sollen zudem auf der Website des LJPA veröffentlicht werden.
*Formulierung präzisiert am Tag der Veröffentlichung, 14.59 Uhr, d. Red.