Ein Jura-Professor starb bei einem Gondel-Unfall in Venedig, als er seine Tochter vor dem Tod retten wollte. Die Unfallkasse honorierte das posthum mit einer Mehrleistung, doch hiervon kam bei der Familie nichts an. Das ist nicht rechtens, findet das BVerwG.
Mehr lesenEin Jura-Professor darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. Das hat der EuGH entschieden. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen dem Hochschullehrer und seiner Universität stehe der erforderlichen Unabhängigkeit nicht entgegen. Er dürfe seine Hochschule grundsätzlich auch dann vertreten, wenn er Koordinator und Teamleiter des in Streit stehenden Projekts sei.
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