Donnerstag, 14.7.2022
EuGH: Jura-Professor darf eigene Uni vor europäischen Gerichten vertreten

Ein Jura-Professor darf seine eigene Hochschule vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union vertreten. Das hat der EuGH entschieden. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen dem Hochschullehrer und seiner Universität stehe der erforderlichen Unabhängigkeit nicht entgegen. Er dürfe seine Hochschule grundsätzlich auch dann vertreten, wenn er Koordinator und Teamleiter des in Streit stehenden Projekts sei.

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