Das Amtsgericht München hat einen ehemaligen Polizisten wegen Drogenbesitzes und Zeigens des Hitlergrußes in einem Biergarten zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.200 Euro verurteilt. Es sprach ihn am Mittwoch der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, des Drogenbesitzes und -erwerbs sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Das AG verhängte 280 Tagessätze zu 15 Euro.
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