Zwei Häftlinge monierten ihre Haftbedingungen in bayerischen Justizvollzugsanstalten als menschenunwürdig und hatten vor den Fachgerichten ohne Erfolg eine Entschädigung aus Amtshaftung erstrebt. Ihren Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nun teilweise stattgegeben und die Sachen zurückverwiesen. Das BVerfG monierte dabei unter anderem eine unzulässige Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung in das PKH-Verfahren.
Mehr lesenEin rumänischer und ein irakischer Staatsangehöriger haben sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen ihre Auslieferung nach Rumänien gewehrt. Die Fachgerichte hätten die konkreten Haftbedingungen nicht hinreichend aufgeklärt und damit unzureichend geprüft, ob für die Beschwerdeführer in Rumänien eine konkrete Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Haftbedingungen besteht, so das BVerfG.
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