RAF-Kollegen dürfen Klette nicht in Haft besuchen

Medienberichten zufolge hat es der BGH zwei ehemaligen RAF-Mitgliedern verboten, die Terroristin Daniela Klette im Gefängnis zu besuchen. Es bestünde die Gefahr, dass Klette mit ihrer Hilfe ihre Flucht plane. Klettes Anwalt kritisiert die Beschlüsse.

Den beiden ehemaligen RAF-Mitgliedern Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie einer Bremer Aktivistin hat die BGH-Richterin die Haftbesuche untersagt, wie unter anderem NDR und WDR berichten. Begründet wurden die Beschlüsse demnach damit, dass Klette versuchen könnte, die Besuche zu nutzen, um eine Flucht zu planen oder über die Besucher Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen. Seit ihrer Verhaftung im Februar 2024 sitzt Klette in Vechta in Untersuchungshaft.

Klettes Anwalt kritisiert Isolation

Klettes Anwalt Lukas Theune bestätigte der dpa die Angaben. Es sei "eine wirklich unsinnige Behauptung", dass Dellwo, Sonnenberg oder die Aktivistin versuchen könnten, "bei einem durch mehrere Polizeibeamte überwachten Besuch in der JVA mit meiner Mandantin Fluchtpläne zu besprechen", sagte er der Agentur. "Die Bundesanwaltschaft wünscht sich scheinbar die siebziger Jahre zurück." Seiner Mandantin werde damit jede Möglichkeit eines Austauschs genommen. "Damit wird ihre Isolation immer weiter verfestigt in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße." Der BGH und die Staatsanwaltschaft hatten sich auf dpa-Anfrage nicht geäußert.

Klette gehörte der sogenannten dritten Generation der RAF an, die bis Anfang der 1990er Jahre zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete.

Schon früher Haftbedingungen beklagt

Schon im April hatte der Anwalt der 65-Jährigen die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und zudem komplett isoliert. Wegen einer erhöhten Fluchtgefahr hatte das AG Verden die Haftbedingungen abgesegnet. Die Sprecherin des Justizministeriums sagte dazu "Als Grund hierfür ist sicherlich zu nennen, dass die Beschuldigte mutmaßlich Mitglied der dritten Generation der RAF war und in dieser Funktion auch 30 Jahre im Untergrund gelebt hat.“ Es werde aber stetig überprüft, ob die Voraussetzungen für die Haftbedingungen noch vorliegen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 10. Oktober 2024 (ergänzt durch Material der dpa).