Dienstag, 27.6.2023
Recht auf zeitlich flexible und kostenlose Umbuchung nach Flugannullierung

Reisende, deren Flug annulliert wird, können selbst bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür auch dann keine Zuzahlung leisten, wenn der Ersatzflug deutlich später erfolgen soll. Voraussetzung sei lediglich, dass auf dem gewünschten Flug noch Plätze verfügbar sind, entschied der Bundesgerichtshof in zwei Fällen, in denen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Umgang der Lufthansa mit coronabedingten Flugausfällen beanstandet hatte.

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Donnerstag, 11.5.2023
Ausgleichspflicht für Flugannullierung nach unerwartetem Tod des Kopiloten

Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. Ein solcher Fall stelle keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, sondern sei – wie jede unerwartete Krankheit eines unverzichtbaren Besatzungsmitglieds – Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Airline muss volle Ticketkosten bei Annullierung erster Teilstrecke erstatten

Der wegen Annullierung bestehende Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten nach der Fluggastrechte-Verordnung umfasst die Kosten des Hin- und Rückflugs, wenn beide zusammen gebucht wurden und ein einziger Flugschein ausgestellt worden ist. Dies gilt dem Bundesgerichtshof zufolge unabhängig davon, von welchem Ort aus der Rückflug vorgesehen war.

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Dienstag, 21.12.2021
Mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt als "annulliert"

Ein Flug ist als annulliert anzusehen, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. Wurde ein bestimmter Flug gebucht, kann unter Umständen auch dann ein Ausgleichsanspruch gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen bestehen, wenn ihm die Buchung nicht übermittelt wurde. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit mehreren Urteilen vom 21.12.2021 in verbundenen Verfahren entschieden.

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Mittwoch, 31.3.2021
Klage gegen Flugunternehmen auch nach Insolvenzeröffnung noch zulässig

Die Klage von Fluggästen gegen ein insolventes Flugunternehmen auf Rückerstattung des Ticketpreises ist auch dann noch zulässig, wenn die Annullierung des maßgeblichen Fluges nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das unternehmerische Vermögen erfolgte. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem heute veröffentlichten Fall vom November 2020 entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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