Mittwoch, 16.3.2022
Kosten für FFP2-Masken kein SGB II-Mehrbedarf

Bezieher von Grundsicherungsleistungen können in der Regel keinen Mehrbedarf für die Kosten von FFP2-Masken geltend machen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden und die be­reits zuvor in zahl­rei­chen Eil­ver­fah­ren ein­ge­nom­me­ne Rechts­auf­fas­sung be­stä­tigt. Es fehle regelmäßig an einem im Einzelfall unabweisbaren Bedarf.

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Freitag, 7.1.2022
Krankenschwester darf nach Maskenpausen-Wunsch nicht in Intensivpflege zurückkehren

Im Prozess um die Versetzung einer Krankenschwester, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, hat das Landesarbeitsgericht Hamm die Berufung der Frau zurückgewiesen. Ob es sich um eine unzulässige Zwangsversetzung handelte, entschied das Gericht jedoch nicht, weil sich durch eine erneute Versetzung der Sachverhalt überholt habe. Die erste Instanz hatte die Versetzung als interessengerecht bestätigt.

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Dienstag, 31.8.2021
Urteile zu FFP2-Maskenbestellungen: Bund soll Millionen zahlen

Im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das Bonner Landgericht den Bund in mehreren Verfahren zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt. In den Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Corona-Pandemie zwar bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit mangelnder Qualität. Das letzte Wort ist aber über einen Großteil der Summe noch nicht gesprochen.

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Dienstag, 27.4.2021
Kosten für FFP2-Masken kein Hartz-IV-Mehrbedarf

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat jüngst in vier Eilverfahren als Beschwerdeinstanz entschieden, dass die Kosten für FFP2-Masken keinen sozialhilferechtlichen Mehrbedarf darstellen, da jeder Bürger gleichermaßen von der Anschaffung betroffen sei. Hartz-IV-Beziehern und anderen Grundsicherungsempfängern sei die Finanzierung der verhältnismäßig günstigen Masken aus dem Regelbedarf in jedem Fall zuzumuten, betonten die Richter.

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Dienstag, 23.3.2021
Jobcenter muss FFP2-Masken nicht bezahlen

Das Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern FFP2-Masken weder bereitstellen noch bezahlen. In Bezug auf FFP2-Masken sei kein besonderer Bedarf anzunehmen, da sich die Maskenpflicht nur auf das Tragen einer medizinischen Maske erstrecke und außerdem angesichts der Anschaffungskosten von unter 1 Euro pro Stück eine Selbstbeschaffung zumutbar sei, entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren.

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Mittwoch, 3.3.2021
Sachsen: Keine Mehrbedarfe für FFP2-Masken

Ein Hartz-IV-Empfänger in Sachsen, der bereits einen Anspruch auf zehn kostenlose FFP2-Masken hat, ist mit seinem Eilantrag auf einen Mehrbedarf von monatlich zwölf FFP2-Masken vor dem Sozialgericht Dresden gescheitert. Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass in Sachsen eine absolute Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nur in wenigen Situationen bestehe, die für den erwerbslosen Antragsteller nicht relevant seien.

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Donnerstag, 11.2.2021
Apotheken dürfen Eigenbeteiligung für Gratis-FFP2-Masken nicht übernehmen

Apotheken dürfen nicht damit werben, bei der Abgabe von FFP2-Masken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung die Eigenbeteiligung von zwei Euro für die Anspruchsberechtigten zu übernehmen. Wie das Landgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat, ist die Übernahme der Eigenbeteiligung wettbewerbswidrig.

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