Bislang nur Vorbehaltsurteile ergangen
Bei einem Richterspruch geht es den Angaben nach um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Montag, es habe hier drei Vorbehaltsurteile gegeben. Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie erfolgen nach der Sichtung von Urkunden. Im zweiten Teil des Verfahrens - dem Nachverfahren - könnten noch Zeugen zu Wort kommen oder ein Sachverständiger könnte seine Sicht der Dinge einbringen. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch liefen. In einem anderen Verfahren sei bereits entschieden worden, dass der Bund 3 Millionen Euro zahlen soll, so die Gerichtssprecherin weiter. Außerdem seien zwei Klagen abgewiesen worden.
Gesundheitsministerium hatte 4,50 Euro pro Maske geboten
Seit dem vergangenen Jahr wurden mehr als 100 Klagen beim Bonner Landgericht eingereicht, um den Bund zur Bezahlung von Masken zu zwingen. Es geht hierbei um ein "Open House"-Verfahren, welches das Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Corona-Pandemie Ende März 2020 durchführte: Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Die Logik: Auf einem leergefegten Markt war der festgesetzte Preis so hoch, dass trotz der widrigen Umstände Ware zu haben wäre. Eine Deckelung des ungewöhnlichen Ausschreibungsverfahrens gab es nicht. Tatsächlich sprang der Markt aber schnell wieder an - eine Vielzahl von Firmen beschaffte viel mehr Masken als zunächst angenommen. Im Rückblick war der Preis sehr hoch. FFP2-Masken kosten im Handel schon seit langem deutlich weniger, häufig weniger als einen Euro.
Bund will wegen Qualitätsmängeln nicht zahlen
Bei einem Teil der massenhaften Lieferungen von zahlreichen Firmen lehnte der Bund die Bezahlung ab und berief sich auf Qualitätsmängel. Im Fall des nun bekanntgewordenen 15-Millionen-Euro-Vorbehaltsurteils verwies der Bund etwa darauf, dass ein Prüfinstitut die Masken getestet habe und diese durchgefallen seien. Nun urteilte das Bonner Landgericht, dass sich aus den Prüfberichten noch nicht einmal ergebe, ob die Masken des Klägers oder die Masken von anderen Firmen überhaupt getestet worden seien. Hinzu kommt noch, dass die Richter die Gutachten für nicht aussagekräftig hielten - sie seien nicht als ein unparteiliches Prüfgutachten zu bewerten. Diese Bewertung könnte auch Folgen für andere Klagen haben.