Donnerstag, 9.11.2023
Familienflüchtlingsschutz endet mit Tod des Stammberechtigten

Mit dem Tod einer "stammberechtigten" Person erlischt deren Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft. In der Folge seien Familienasyl und -flüchtlingsschutz der hinterbliebenen Familienmitglieder zu widerrufen, bestätigte das BVerwG. Die Rechtsposition werde nicht "vererbt".

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Freitag, 26.11.2021
Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie

Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz. Sei der Flüchtling im Lauf des Verfahrens volljährig geworden, müssten sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben.

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