Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz. Sei der Flüchtling im Lauf des Verfahrens volljährig geworden, müssten sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben.
Mehr lesenEinem syrischen Asylbewerber, der sich dem Wehrdienst lediglich durch Flucht ins Ausland entzogen hat, steht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zu. Im Fall eines Deserteurs ist hingegen von einer drohenden politischen Verfolgung im Fall einer Rückkehr nach Syrien auszugehen, wie das Verwaltungsgericht Trier entschieden hat.
Mehr lesenDie Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hindert nicht die Zuerkennung internationalen Familienschutzes im Bundesgebiet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.11.2020 entschieden.
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