Drängt sich der Eindruck auf, dass der Nutzer und nicht das beA die Ursache einer Störung war, ist eine Ersatzeinreichung unzulässig. Vortrag dazu, ob zumindest versucht wurde, die nach dreimaliger falscher Eingabe gesperrte PIN mit der PUK wieder zu entsperren, statt sie neu zu bestellen, hätte der BGH dann doch erwartet.
Mehr lesenEin Bildschirmfoto kann einen mehrstündigen Ausfall des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) glaubhaft machen, wenn die Angaben mit der Störungsdokumentation der BRAK übereinstimmen. Eine zusätzliche anwaltliche Versicherung, so der BGH, ist nicht zwingend erforderlich.
Mehr lesenDer Grund für eine Ersatzeinreichung muss möglichst zeitgleich mit der Übermittlung glaubhaft gemacht werden. Dass der Anwalt nicht das beA benutzen konnte, muss er auch dann darlegen, wenn dem Gericht die technische Störung bekannt ist, entschied das OLG Hamm.
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