Donnerstag, 3.11.2022
Abzug von Taxikosten für Fahrt zur Arbeit lediglich in Höhe der Entfernungspauschale

Wer sich mit dem Taxi zur Arbeit fahren lässt, kann lediglich in Höhe der Entfernungspauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Bei einem Taxi handele es sich mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers nicht um ein begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel, bei dessen Benutzung der Arbeitnehmer anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen darf.

Mehr lesen
Donnerstag, 18.3.2021
Fahrtkosten eines Leiharbeiters im Hamburger Hafen nach neuem Reisekostenrecht

Wird ein Hafenarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung seines Arbeitgebers bei verschiedenen Hafeneinzelbetrieben im Hamburger Hafengebiet eingesetzt, können Fahrten zwischen Wohnung und dem Hafenzugang nur mit der Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden. Denn es fehle hier an einer ersten Tätigkeitsstätte und es handle sich um "dasselbe typischerweise arbeitstäglich aufzusuchende weiträumige Tätigkeitsgebiet". Das FG hat die Revision zugelassen.

Mehr lesen
Freitag, 12.6.2020
Entfernungspauschale kann halbiert werden
Wenn ein Arbeitnehmer an einem Tag nur zur Arbeitsstelle hin oder von dieser aus nur zurück fährt, muss das Finanzamt die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer halbieren. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am 12.06.2020 veröffentlichten Urteil entschieden. Denn die Pauschale solle sowohl den täglichen Hin- wie auch den Rückweg abgelten. Mehr lesen