Donnerstag, 3.11.2022
Abzug von Taxikosten für Fahrt zur Arbeit lediglich in Höhe der Entfernungspauschale

Wer sich mit dem Taxi zur Arbeit fahren lässt, kann lediglich in Höhe der Entfernungspauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Bei einem Taxi handele es sich mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers nicht um ein begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel, bei dessen Benutzung der Arbeitnehmer anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen darf.

Mehr lesen