Anwälte müssen seit dem 01.01.2022 ihre Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln – unabhängig davon, ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung klargestellt und die per Fax eingereichte sofortige Beschwerde eines mit einem Zwangsgeld belegten Schuldners als unzulässig verworfen.
Mehr lesenDie hessische Justiz erweitert die Möglichkeiten der digitalen Bürgerkommunikation. Mit der bevorstehenden Einführung des Elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) könnten Bürgerinnen und Bürger und private Organisationen, wie Vereine und Unternehmen, zukünftig vollständig elektronisch mit der Justiz kommunizieren, teilt das Justizministerium Hessen mit. Den Startschuss für die digitale Kommunikation bilde die Bestimmung der IT-Stelle der hessischen Justiz als öffentlich-rechtliche Stelle für die Freischaltung der eBO-Postfächer.
Mehr lesenSeit drei Tagen gilt die aktive beA-Nutzungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ab sofort müssen alle Klagen und Schriftsätze elektronisch eingereicht werden. Alle? Nein, das Bundesverfassungsgericht ist in Sachen elektronischer Rechtsverkehr immer noch ein "gallisches Dorf". Per beA, E-Mail oder DE-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerden sind nach wie vor unzulässig. Wie lange noch, bleibt abzuwarten.
Mehr lesenDie Bundesregierung will die Rechte von Verbrauchern weiter stärken. Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge soll vor am Telefon aufgeschwatzten Verträgen oder überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen. Dabei geht es um Energielieferverträge, Verträge für Fitnessstudios, Zeitungs-Abos oder online abgeschlossene Verträge. Die Neuregelung tritt in Teilen zum 01.10.2021 in Kraft.
Mehr lesenDas Bundeskabinett will Potential und Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher nutzen. Mit dem heute gebilligten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften soll künftig eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
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