Das Bundeskabinett will Potential und Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher nutzen. Mit dem heute gebilligten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften soll künftig eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation mit den Gerichten auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege geplant
Die Hürden bei der Übermittlung elektronischer Dokumente für Beteiligte, die bisher keinen Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg mit den Gerichten haben, erschwerten den elektronischen Rechtsverkehr, heißt es in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Sie sollen durch Einrichtung weiterer sicherer Übermittlungswege für alle Beteiligten abgebaut werden. Auf breiter Basis könnten damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersendet und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden. Der Zugang zum Recht werde auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und auf diese Weise würden Medienbrüche bei der elektronischen Aktenbearbeitung vermieden, Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren effizienter, erwartet das Ministerium.
Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2021 (dpa).
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Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie als pdf-Datei auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Aus der Datenbank beck-online
Dickert, Thesen zur Modernisierung des Zivilprozesses, DRiZ 2020, 296
Aus dem Nachrichtenarchiv
Auf dem Weg zur Modernisierung des Zivilprozesses, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.01.2021, becklink 2018507