Elektronische Kommunikation bislang nur für professionelle Verfahrensbeteiligte
Bislang hätten lediglich die sogenannten professionellen Verfahrensbeteiligten, also Rechtsanwälte, Notare und Behörden, Dokumente digital über sichere Postfächer an die Justiz übermitteln können, erläutert das Justizministerium. Bereits zum 01.01.2022 habe der Bundesgesetzgeber diese auch verpflichtet, bestimmende Schriftsätze ausschließlich elektronisch einzureichen. Mit dieser Art der sicheren Kommunikation sei es insbesondere nicht mehr erforderlich, formbedürftige Schriftsätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Auch könnten förmliche Zustellungen rechtswirksam auf elektronischem Wege bewirkt werden.
eBO ermöglicht elektronische Kommunikation für alle
Diese Erleichterungen stünden mit Einführung des eBO auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie privaten Organisationen wie Verbänden und Unternehmen zur Verfügung, die so am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz, aber auch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten teilnehmen können.