Einem Verfahren kann nicht eine neue Wendung gegeben werden, indem man in der Revision den Anspruch auf einen anderen Klagegrund stützt. Der Bundesgerichtshof verwies auf die Interessen des Beklagten, der genau wissen müsse, wogegen er sich verteidigen müsse. Anlass war ein Verfahren, in dem der Autokäufer wohl erst spät erkannt hatte, dass deliktische Ansprüche gegen die Herstellerin wenig Aussicht auf Erfolg hatten.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat einmal mehr Dieselklagen entschieden. Die Motorenherstellerin treffe die sekundäre Darlegungslast über die Unkenntnis der Vorstände hinsichtlich der Manipulation der Abgasrückführung, erklärte er. Die Herstellerin müsse daher aufklären, wer die Entscheidung über den Einbau der Abschalteinrichtung getroffen habe. Ansonsten gelte die Behauptung des Autokäufers als zugestanden. Um die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs zu prognostizieren, genüge es, auf den genauen Fahrzeugtyp abzustellen.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat sich erneut zur Thematik des sogenannten "Thermofensters" geäußert: Der Einbau des Thermofensters stelle keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, die einen Schadensersatzanspruch begründe. Das Berufungsgericht habe jedoch konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen nicht ausreichend beachtet. Daher hob der BGH das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat einen Vorsitzenden Richter im Rahmen eines Verfahrens rund um den Dieselskandal für befangen erklärt. Der Richter hätte bald über die Revision einer von dem Skandal betroffenen Autofahrerin entscheiden müssen, klagt als Privatmann aber selbst gegen den Konzern. Diesen Interessenskonflikt hatte er dem BGH im Januar 2021 selbst gemeldet und erklärt, dass er eine Schadenersatzklage gegen den beklagten Autobauer anstrengt.
Mehr lesenWill ein Gericht die Revision nur bezüglich eines Teils der Klage zulassen, kann es die Zulassung auf einen rechtlich und tatsächlich teilbaren Prozessstoff beschränken. Das hat der Bundesgerichtshof in einer sogenannten Dieselklage beschlossen, in der ein Berufungsgericht die Revision nur gegen die Herstellerin eines Pkw – nicht gegen den Autoverkäufer – zugelassen hatte.
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