Der Bundesgerichtshof hat einen Vorsitzenden Richter im Rahmen eines Verfahrens rund um den Dieselskandal für befangen erklärt. Der Richter hätte bald über die Revision einer von dem Skandal betroffenen Autofahrerin entscheiden müssen, klagt als Privatmann aber selbst gegen den Konzern. Diesen Interessenskonflikt hatte er dem BGH im Januar 2021 selbst gemeldet und erklärt, dass er eine Schadenersatzklage gegen den beklagten Autobauer anstrengt.
Befangener Richter wird nicht über Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden
Die Besorgnis der Befangenheit sei begründet, entschied nun der Dritte Zivilsenat des BGH. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass der Richter nicht mehr unvoreingenommen und unparteiisch sei. Ob dem tatsächlich so sei, sei unerheblich. Es genüge bereits der böse Schein. Im vorliegenden Fall war die Klägerin vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München gescheitert. Eine Revision zum BGH war nicht zugelassen worden. Dagegen hatte sie Beschwerde eingelegt, über die der Richter hätte befinden sollen.
BGH, Beschluss vom 04.03.2021 - III ZR 250/20
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2021 (dpa).
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OLG München, Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen VW im sogenannten Diesel-Skandal, BeckRS 2020, 20317
BGH, Sittenwidrige Schädigung und sekundäre Darlegungslast im Dieselskandal, NJW 2020, 2804
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VW-Dieselaffäre: Strafverfolger beschuldigen 15 weitere Führungskräfte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.04.2021, becklink 2019586