Donnerstag, 7.12.2023
Kraftwerk Datteln 4: Bebauungsplan muss erneut geprüft werden

Im jahrelangen Rechtsstreit um Datteln 4 haben Kraftwerks-Gegner eine Niederlage erlitten. Das BVerwG hob Urteile der Vorinstanz auf, die den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk für unwirksam erklärt hatte. Das OVG habe seine Entscheidung auf rechtlich nicht tragfähige Erwägungen gestützt. Nun muss es erneut entscheiden.

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Mittwoch, 30.8.2023
Kampf um den kleinen Lebensmittelmarkt um die Ecke

Eine Gemeinde kann gegen ein Einzelhandelsgroßprojekt in der Nachbargemeinde nicht mit der Begründung vorgehen, dass sie die eigene Nahversorgung mit Lebensmitteln gefährdet sieht. Das BVerwG lässt das Beeinträchtigungsverbot als Raumordnungsziel grundsätzlich nicht zu.  

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Mittwoch, 26.4.2023
"Außenbereichsinsel" darf in beschleunigtem Verfahren überplant werden

Eine Freifläche in der Ortslage darf, wenn sie zum Siedlungsbereich zählt, in den Bebauungsplan der Innenentwicklung einbezogen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entschieden. Der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens stehe in dem Fall nicht entgegen, dass die unbebaute Fläche als private Grünfläche festgesetzt ist. Die Innenentwicklung dürfe auch eine qualitative Entwicklung durch die Festsetzung von Grünflächen fördern.

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Freitag, 17.9.2021
Unzulässige Bebauungsplanung im beschleunigten Verfahren

"Andere Maßnahmen der Innenentwicklung" in einer Gemeinde müssen baurechtlich nach Ziel und Inhalt der Entwicklung der überplanten Fläche dienen. Laut Bundesverwaltungsgericht darf der zugehörige Bebauungsplan ansonsten nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Eine nur mittelbare positive Beeinflussung anderer Teile des Siedlungsbereichs genüge nicht.

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Donnerstag, 26.8.2021
Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk Datteln 4 unwirksam

In der juristischen Auseinandersetzung um das seit 2020 betriebene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 sieht das Oberverwaltungsgericht Münster erhebliche Planungsmängel. Es erklärte daher heute mit drei Urteilen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Dat­teln für unwirksam. "Es ging offensichtlich darum, den Standort Datteln nicht zu gefährden", sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde zu Beginn der mündlichen Verhandlung.

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