In einer Einbahnstraße darf auch dann nicht falsch herum gefahren werden, um einem ausparkenden Auto Platz zu machen. Lediglich ein unmittelbares Rückwärtseinparken ist laut BGH erlaubt, ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück. Der Anscheinsbeweis gelte hier nur bei typischen Verkehrsgeschehen.
Mehr lesenDer Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen erschüttert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich krank meldet und dies für den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist so bleibt. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich erst krank meldet und dann die arbeitgeberseitige Kündigung erhält.
Mehr lesenEin Anscheinsbeweis dahin, dass eine eBay-Versteigerung durch den Accountinhaber initiiert wurde, greift jedenfalls dann nicht, wenn sich dem Käufer aufgrund anderer Umstände der Verdacht aufdrängen musste, der Account könnte von Dritten rechtswidrig genutzt worden sein. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden und eine Klage abgewiesen.
Mehr lesenDer für die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden, aber die Revision zugelassen, um eine höchstrichterliche Ausformung von Kriterien zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der Privatnutzung jenseits der bekannten Fallgruppen zu ermöglichen.
Mehr lesenEin Bankkunde kann von seiner Bank verlangen, ihm den Betrag, der infolge unautorisierter Verfügungen von einem Konto eingezogen wurde, wieder gutzuschreiben. Das hat das Amtsgericht Langen (Hessen) entschieden. Von einem Anscheinsbeweis dahingehend, dass das hier genutzte SMS-TAN-Verfahren praktisch unüberwindbar sei, könne nicht ausgegangen werden. Die Bank sei hier beweispflichtig gewesen.
Mehr lesenWer sich an einer verbotenen Kartellabsprache beteiligt, haftet gesamtschuldnerisch für alle dadurch verursachten Schäden. Dies gilt auch für überhöhte Preise, die Kunden in Rechnung gestellt werden. Einen Anscheinsbeweis für den Schadenseintritt gibt es aber nicht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.05.2020 entschieden.
Mehr lesen