Mittwoch, 23.11.2022
Millionen-Klage nach Sturmschäden an schwimmenden Häusern abgewiesen

Die Klage eines Unternehmens gegen den Landkreis wegen Sturmschäden an drei schwimmenden Häusern im Geierswalder See blieb am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolglos. Beim Sturm "Xavier" im Oktober 2017 hatte sich eines der Häuser aus seiner aus Stahlträgern bestehenden Verankerung gerissen und war auf ein anderes Haus geprallt, das wiederum gegen das nächste Haus gedrückt wurde. Dabei war ein hoher Sachschaden entstanden.

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Mittwoch, 27.10.2021
Kein Schadensersatz für bei Geländemarsch kollabierten Soldaten

Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten, der bei einem strapaziösen Geländemarsch kollabiert war, abgewiesen. Es sah keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Ausbilders. Der Mann aus Baden-Württemberg hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt.

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Dienstag, 1.6.2021
Disziplinarverfügung gegen Notar bei üblicher Vertragssprache

Verwendet ein Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrags für die Beschreibung verbindlicher Pflichten eine gebräuchliche Formulierung, verstößt er nicht gegen Prüfungs- und Belehrungspflichten. Die Wendung "hat dafür Sorge zu tragen" ist laut Bundesgerichtshof ausreichend, um die Begründung einer Rechtspflicht anzuzeigen.

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Donnerstag, 20.5.2021
Geldbuße nach Notar-Beurkundungen in Räumen einer Partei

Nimmt ein Notar wiederholt Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vor, verstößt er gegen das Gebot der Unparteilichkeit. Der Jurist erweckt bei Testaten in Gemeinderäumen laut Bundesgerichtshof den Anschein, er stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu der Kommune. Dadurch verletze er seine Berufspflichten und setze sich disziplinarischen Maßnahmen der Notarkammer aus.

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Freitag, 19.6.2020
Notar muss klären, ob er es mit einem Verbraucher zu tun hat

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit für die amtliche Sammlung vorgesehenem Urteil vom 28.05.2020 die Amtspflichten von Notaren konkretisiert. Der Notar müsse bei Beurkundungen vorab klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag handele, sofern der Status des Beteiligten nicht offensichtlich sei. Verblieben trotzdem immer noch Zweifel, müsse der Notar den sichersten Weg wählen und den Beteiligten als Verbraucher behandeln.

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