Im Zusammenhang mit der Kurzzeitvermietung von Immobilien steht das Unionsrecht weder der Verpflichtung zur Erhebung von Informationen noch dem Steuerabzug nach einer nationalen Steuerregelung entgegen. Die Verpflichtung zur Benennung eines Steuervertreters stellt hingegen eine unverhältnismäßige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat.
Mehr lesenVermittler von Ferienunterkünften wie Airbnb dürfen dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 27.04.2022 in einem Fall aus Belgien entschieden. Darin liege kein Verstoß gegen Unionsrecht.
Mehr lesenIn Paris ist der Mieter einer Zwei-Zimmer-Wohnung wegen unerlaubter Untervermietung über die Plattform Airbnb zur Zahlung von über 221.000 Euro verurteilt worden. Zwischen 2016 und 2020 hatte der Mann die Wohnung 329-mal untervermietet und rund 198.000 Euro kassiert. Die Summe nebst Mietrückstand und Reparaturkosten muss er nun nach dem Urteil den Besitzern der Wohnung überweisen, wie die Zeitung "Le Figaro" berichtete.
Mehr lesenEine Stewardess darf ihre ansonsten selbst genutzte Eigentumswohnung in München während berufsbedingter Abwesenheiten kurzfristig vermieten. Dies hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Denn ein Vermietungsverbot führe die Wohnung nicht dem Wohnungsmarkt wieder zu, sondern bewirke allein, dass sie während der Abwesenheit der Flugbegleiterin leer stehe.
Mehr lesenBehörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte (hier: Airbnb) im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung von Wohnraum verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Mehr lesenEU-Staaten dürfen die regelmäßige Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb von einer Genehmigung abhängig machen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.09.2020 entschieden. Eine solche Genehmigungspflicht sei zur Bekämpfung des Wohnungsmangels gerechtfertigt.
Mehr lesenDer Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Landeshauptstadt München keine Auskünfte über Vermieter von Ferienwohnungen geben, damit diese Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot ermitteln kann. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 20.05.2020 entschieden. Auskunft könne nur "im Einzelfall" verlangt werden. Eine "Datenerhebung auf Vorrat" komme aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht.
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