Durchschnittlich 178 Euro pro Tag
Den Besitzern fiel im Juni 2020 auf, dass ihre Wohnung im sechsten Arrondissement in der Pariser Innenstadt als Airbnb-Quartier missbraucht wird. Von ihnen angeforderte Daten der Vermittlungsplattform belegten, dass die Wohnung an 1.114 Tagen für einen Preis von durchschnittlich 178 Euro pro Tag vermietet worden war. Sie selbst hatten eine Monatsmiete von 1.380 Euro kalt verlangt.
Urteil basiert auf Mietvertragsklausel und gesetzlicher Vorschrift
Für das Urteil stützten sich die Richter auf eine Klausel im Mietvertrag, nach der eine Untervermietung der schriftlichen Zustimmung der Besitzer bedarf. Diese lag nicht vor. Der Mieter und Airbnb verstießen außerdem gegen die französische Vorschrift für Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern, nach der Mietwohnungen höchstens 120 Tage im Jahr touristisch untervermietet werden dürfen. Eigentlich hätte die Plattform das Mitgliedskonto des Mieters ab einem bestimmten Moment blockieren müssen. Für das Urteil spielte dieser Umstand aber keine Rolle. Neben den Mieteinnahmen muss der verurteilte Mieter 11.370 Euro an Mietrückstand zahlen, weil er trotz der sprudelnden Einnahmen die eigene Miete nicht vollständig zahlte. Zudem wurden in der Wohnung Reparaturen für 11.500 Euro fällig, die er laut Gericht ebenfalls berappen muss.