Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.08.2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Nachkündigungen seien wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt.
Mehr lesenDas Gericht der Europäischen Union hat Klagen gegen die Übernahme von Air-Berlin-Teilen sowie der Air-Berlin-Tochter LGW durch Easyjet und Lufthansa abgewiesen. Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte gegen entsprechende Genehmigungen der EU-Kommission von Ende 2017 geklagt. Der Kommission seien bei ihrer Entscheidung keine Fehler unterlaufen, so das EuG.
Mehr lesenAuch vier Jahre nach der Pleite der Air Berlin ist im Insolvenzverfahren kein Ende in Sicht. "Vermutlich ist das Air-Berlin-Verfahren – gemessen an der Zahl der Gläubiger – das mit Abstand größte Insolvenzverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte", sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther der Deutschen Presse-Agentur. "Fünf bis zehn Jahre dürfte bei einem solchen Mega-Verfahren eine realistische Schätzung sein."
Mehr lesenTrotz unwirksamer Kündigungen können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus, zu umfangreich seien die Forderungen vorrangiger Gläubiger. Das hat Flöther beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt.
Mehr lesenAuch die Kündigungen des Kabinenpersonals durch die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 14.05.2020 entschieden. Nach dem Urteil sind die Arbeitsverhältnisse allerdings nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) übergegangen. Das Gericht hatte zuvor bereits die Piloten-Kündigungen für unwirksam erklärt.
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