Trotz unwirksamer Kündigungen können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus, zu umfangreich seien die Forderungen vorrangiger Gläubiger. Das hat Flöther beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt.
Kündigungsschutzklage zwar erfolgreich
Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8.600 Mitarbeiter, darunter rund 3.500 Flugbegleiter und 1.200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein. Piloten und Kabinenbeschäftigte waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai 2020 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren.
Zunächst andere Gläubiger am Zug
Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hieß es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei. In dem Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten, den sie nahezu vollständig zurückbezahlt hat.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juni 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
LAG Berlin-Brandenburg, Auskunftsanspruch, Betriebsteilübergang, Cockpitpersonal, Interessenausgleich, Massenentlassungsanzeige, Insolvenzverfahren, BeckRS 2019, 22132
BAG, Masseunzulänglichkeit; Leistungsklage, BeckRS 2002, 40444
Aus dem Nachrichtenarchiv
Air Berlin: Auch Kündigungen gegenüber den Flugbegleitern unwirksam, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.05.2020, becklink 2016315
BAG, Kündigung von Piloten der Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.02.2020, becklink 2015477
LAG Düsseldorf, Ehemaliger Air-Berlin-Pilot scheitert mit Kündigungsschutzklage auch in zweiter Instanz, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.10.2018, becklink 2011245