Air Berlin unterliegt vor EuGH in Streit um Emissionsrechte

Der Insolvenzverwalter der früheren Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit um wertvolle Emissionszertifikate für Treibhausgase vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Gerichtshof sah es als rechtens an, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle dem Unternehmen nach dessen Insolvenz 2017 keine ausstehenden Emissionsrechte mehr austeilte.

Nach Einstellung des Flugbetriebs keine kostenlose Zuteilung mehr

Air Berlin war als Fluggesellschaft für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid emissionshandelspflichtig. Die Emissionshandelsstelle hatte dem Konzern bereits Ende 2011 für die Jahre 2012 bis 2020 kostenlose Emissionsberechtigungen zugesprochen. Nachdem Air Berlin den Flugbetrieb aufgrund der Insolvenz im Oktober 2017 einstellte, hob die Behörde die kostenlose Zuteilung der Zertifikate für die ausstehenden Jahre auf. Dagegen klagte Insolvenzverwalter vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Für das Zurückhalten der ausstehenden Zertifikate fehle die Ermächtigungsgrundlage, argumentierte er. Außerdem habe die Fluggesellschaft die für 2017 zugeteilten Berechtigungen bereits vor August 2017 verkauft und auf den Bestand der für 2018 zugeteilten Berechtigungen vertraut.

EuGH weist Sichtweise des Insolvenzverwalters zurück

Das Verwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH zur Bewertung vor, der die Sichtweise des Insolvenzverwalters nun zurückwies. Nach EuGH-Angaben sind die strittigen Berechtigungen nach dem Börsenpreis am Tag des Antragseingangs etwa 77 Millionen Euro wert. Die Emissionszertifikate sind wertvoll, weil sie knapp sind und gehandelt werden können. Sie berechtigen Besitzer zum Ausstoß von Treibhausgasen, schaffen aber auch einen Anreiz, sie einzusparen. Auf der Grundlage des nun vorliegenden Urteils wird das Berliner Verwaltungsgericht über den konkreten Fall entscheiden müssen.

EuGH

Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2022 (dpa).