Im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren darf den zivilrechtlichen Schaden auch geltend machen, wer den Anspruch durch Abtretung erworben hat oder ihn in gewillkürter Prozessstandschaft als fremden Anspruch in eigenem Namen einklagt. Der Grund: die neu geregelte Antragsbefugnis.
Mehr lesenEin Pflichtverteidiger ist automatisch auch für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren) beigeordnet, eines Prozesskostenhilfeantrags bedarf es dafür nicht. Der Bundesgerichtshof hat diese umstrittene Frage erstmalig entschieden. Der 6. Strafsenat stellte weiter klar, dass Einziehungsentscheidungen nur gegenüber Tätern getroffen werden können, die über die Beute tatsächlich verfügen konnten.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat mit einer aktuellen Entscheidung die Gelegenheit genutzt, um den korrekten Umgang mit Adhäsionsanträgen ins Gedächtnis zu rufen. Die Entscheidung eines Amtsgerichts den gestellten Adhäsionsantrag auf Schmerzensgeld nicht zu bescheiden, sah es als willkürlich an und stellte eine "umfassende Missachtung der Vorgaben des § 406 StPO" fest.
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