Dienstag, 16.6.2020
Nichtbescheidung von Adhäsionsantrag kann Willkür sein

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer aktuellen Entscheidung die Gelegenheit genutzt, um den korrekten Umgang mit Adhäsionsanträgen ins Gedächtnis zu rufen. Die Entscheidung eines Amtsgerichts den gestellten Adhäsionsantrag auf Schmerzensgeld nicht zu bescheiden, sah es als willkürlich an und stellte eine "umfassende Missachtung der Vorgaben des § 406 StPO" fest.

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