Freitag, 3.3.2023
Gehörsverstoß durch fehlende Beweisaufnahme zu Beratungsauftrag

Hört ein Gericht angebotene Zeugen zu der Frage, ob ein Berater einen umfassenden Prüfungs- und Beratungsauftrag erhalten hatte, nicht, kann darin ein Gehörsverstoß liegen. Die Anforderungen an die Substanziierungslast dürfen dabei laut Bundesgerichtshof nicht überspannt werden. Eine Haftung des Insolvenzberaters könne jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

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Montag, 13.2.2023
Unerreichbarkeit eines Zeugen im Strafprozess

Beantragt der Angeklagte die Vernehmung eines per internationaler Fahndung gesuchten Zeugen, weil dieser seine Unschuld beweisen können soll, muss er konkret darlegen, wie das Gericht diesen Entlastungszeugen erreichen kann. Der Bundesgerichtshof hat schon Zweifel, ob ein ordnungsgemäßer Beweisantrag vorlag, weil der Angeklagte unzureichende Angaben zur Erreichbarkeit des Zeugen gemacht hatte. Jedenfalls seien nach mehrmonatiger Fahndung die Mittel ihn zu finden ausgeschöpft.

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Mittwoch, 23.6.2021
Verwertung einer Zeugenaussage ohne persönlichen Eindruck

Eine zwar protokollierte, aber nicht im Urteil gewürdigte Zeugenvernehmung kann vom Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht ohne erneute Anhörung verwendet werden. Einzige Ausnahme, so der Bundesgerichtshof, ist, wenn der persönliche Eindruck keine Bedeutung hat. In diesem Fall könne auch die Niederschrift verwendet werden.

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Donnerstag, 22.4.2021
Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

Wenn das Gericht der einzigen Zeugin eine auch nur unbewusste Fehlleistung bei der Belastung des Angeklagten unterstellt, muss es diese These sehr gut untermauern. Der Bundesgerichtshof hob einen Freispruch wegen räuberischer Erpressung auf, bei dem eine Sexarbeiterin einen Freier bezichtigte, sie unter Vorhaltung einer Waffe gezwungen zu haben, ihm ihr Honorar zurückzugeben.

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Freitag, 26.2.2021
Erneute Zeugenvernehmung im zivilgerichtlichen Berufungsverfahren

Ein Berufungsgericht muss eine Zeugin selbst vernehmen, wenn es ihre Glaubwürdigkeit anders bewerten will als die Vorinstanz. Anderenfalls verletze es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt und die Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

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