Donnerstag, 2.12.2021
Aussage gegen Aussage in Prozess um 30 Jahre alte Vergewaltigung

Wurde die einzige Belastungszeugin in einem Vergewaltigungsprozess auch noch von einer anderen Person missbraucht, ist 30 Jahre nach der Tat ohne Erkenntnisse über die andere Straftat nicht auszuschließen, dass sie dies in ihrer Erinnerung miteinander vermischt. In der Beweiswürdigung ist laut Bundesgerichtshof außerdem zu berücksichtigen, wenn das mutmaßliche Opfer eine Tat durch einen nahen Angehörigen verschwiegen hat.

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Freitag, 26.2.2021
Erneute Zeugenvernehmung im zivilgerichtlichen Berufungsverfahren

Ein Berufungsgericht muss eine Zeugin selbst vernehmen, wenn es ihre Glaubwürdigkeit anders bewerten will als die Vorinstanz. Anderenfalls verletze es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei. Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt und die Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

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