Die Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen umfasset auch Strafbefehle. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren bestätigt und den Anspruch eines Journalisten bejaht, eine anonymisierte Fassung eines bereits rechtskräftigen Strafbefehls zu erhalten.
Mehr lesenDer Kreis Düren darf massive lebensmittelrechtliche Verstöße eines Lebensmittelmarktes vorläufig auf einer behördlichen Internetplattform veröffentlichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren entscheiden. Dass die Mängel zwischenzeitlich beseitigt worden seien, stehe nicht entgegen. Darauf werde in der Veröffentlichung ausdrücklich hingewiesen, so das VG.
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