Die Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen umfasset auch Strafbefehle. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München als Beschwerdeinstanz in einem Eilverfahren bestätigt und den Anspruch eines Journalisten bejaht, eine anonymisierte Fassung eines bereits rechtskräftigen Strafbefehls zu erhalten.
Mehr lesen