Montag, 28.2.2022
Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf behördlicher Internetplattform rechtmäßig

Der Kreis Düren darf massive lebensmittelrechtliche Verstöße eines Lebensmittelmarktes vorläufig auf einer behördlichen Internetplattform veröffentlichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren entscheiden. Dass die Mängel zwischenzeitlich beseitigt worden seien, stehe nicht entgegen. Darauf werde in der Veröffentlichung ausdrücklich hingewiesen, so das VG.

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