Mittwoch, 1.2.2023
"Stealthing" als Sexualstraftat

Wer heimlich gegen den erkennbaren Willen des Partners beim Geschlechtsverkehr kein Kondom benutzt, macht sich einer Sexualstraftat schuldig. Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass eine Zustimmung zu geschütztem Sex keinen Verkehr ohne Verhütungsmittel abdeckt. Es handele sich um unterschiedliche Arten von sexuellen Handlungen. 

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Freitag, 19.3.2021
Heimliches Entfernen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr ist strafbar

Wenn ein Mann beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt, obwohl eine Partnerin oder ein Partner dem Akt ausdrücklich nur mit Präservativ zugestimmt hat, erfüllt dies juristisch den Tatbestand eines sexuellen Übergriffs. Zu diesem Schluss ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht heute gekommen. Es hob einen Freispruch der Vorinstanz auf.

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Donnerstag, 13.8.2020
KG entscheidet erstmals obergerichtlich über Strafbarkeit des "Stealthings"

Das sogenannte Stealthing, das heimliche Abstreifen des Kondoms beim Geschlechtsverkehr, erfüllt jedenfalls dann den Tatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB, wenn der Täter das Opfer nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern auch in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert, entschied das Kammergericht am 27.07.2020. Auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung komme in diesen Fällen in Betracht.

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