Mittwoch, 1.2.2023
"Stealthing" als Sexualstraftat

Wer heimlich gegen den erkennbaren Willen des Partners beim Geschlechtsverkehr kein Kondom benutzt, macht sich einer Sexualstraftat schuldig. Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass eine Zustimmung zu geschütztem Sex keinen Verkehr ohne Verhütungsmittel abdeckt. Es handele sich um unterschiedliche Arten von sexuellen Handlungen. 

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