Erwirbt ein Kind deutsch-ghanaischer Eltern durch die Anerkennung seines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit, führt es grundsätzlich einen Geburtsnamen nach Maßgabe deutschen Rechts. Eine ursprünglich nach ausländischem Recht erfolgte Namenserteilung ist grundsätzlich irrelevant, entschied der Bundesgerichtshof. Mit dem rückwirkenden Erwerb beanspruche der deutsche Gesetzgeber die kollisionsrechtliche Personalhoheit über das Kind.
Mehr lesenDas Bundesministerium der Justiz hat heute seinen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Ehe- und Geburtsnamensrechts vorgelegt. Das geltende deutsche Namensrecht sei gerade auch im internationalen Vergleich sehr restriktiv und trage der vielfältigen Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen vieler Familien nicht hinreichend Rechnung, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Mehr lesen