Mittwoch, 23.8.2023
Gesetzentwurf: Mehr Freiheit beim Nachnamen
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Aus mehr als zwei Nachnamen sollen Doppelnamen aber auch künftig nicht gebildet werden. Mehr lesen
Mittwoch, 3.5.2023
Kein Vorrang des Grundsatzes der Namenskontinuität

Erwirbt ein Kind deutsch-ghanaischer Eltern durch die Anerkennung seines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit, führt es grundsätzlich einen Geburtsnamen nach Maßgabe deutschen Rechts. Eine ursprünglich nach ausländischem Recht erfolgte Namenserteilung ist grundsätzlich irrelevant, entschied der Bundesgerichtshof. Mit dem rückwirkenden Erwerb beanspruche der deutsche Gesetzgeber die kollisionsrechtliche Personalhoheit über das Kind.

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Dienstag, 11.4.2023
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts vorgelegt

Das Bundesministerium der Justiz hat heute seinen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Ehe- und Geburtsnamensrechts vorgelegt. Das geltende deutsche Namensrecht sei gerade auch im internationalen Vergleich sehr restriktiv und trage der vielfältigen Lebenswirklichkeit und den Bedürfnissen vieler Familien nicht hinreichend Rechnung, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

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