Mittwoch, 3.5.2023
Kein Vorrang des Grundsatzes der Namenskontinuität

Erwirbt ein Kind deutsch-ghanaischer Eltern durch die Anerkennung seines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit, führt es grundsätzlich einen Geburtsnamen nach Maßgabe deutschen Rechts. Eine ursprünglich nach ausländischem Recht erfolgte Namenserteilung ist grundsätzlich irrelevant, entschied der Bundesgerichtshof. Mit dem rückwirkenden Erwerb beanspruche der deutsche Gesetzgeber die kollisionsrechtliche Personalhoheit über das Kind.

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Mittwoch, 21.10.2020
Türkin behält Aufenthaltsrecht in Deutschland

Eine seit Jahrzehnten in Deutschland lebende Türkin verliert mit der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit nicht auch ihr vorheriges Aufenthaltsrecht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am 21.10.2020. Die Stadt Duisburg hatte es abgelehnt, der Frau erneut eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auszustellen. Diese hatte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Die Düsseldorfer Richter baten den EuGH um Klärung.

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