Ein Gesundheitsamt darf auf seiner Informationsseite nicht allein die Luca-App bewerben, sondern muss auch über alternative digitale Lösungen zur Kontaktnachverfolgung informieren. Dies hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilte. Denn staatliche Informationen dürften nicht zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen für andere Unternehmen führen, so das VG.
Mehr lesen