Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Maskenpflicht im Saarland ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die noch geltenden Corona-Beschränkungen abgewiesen. Ein Mann aus dem Saarland wollte die Regelungen zur Kontaktnachverfolgung und die Maskenpflicht für bestimmte Situationen in seinem Bundesland kippen. Damit hatte er keinen Erfolg, wie aus dem am 31.07.2020 veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

Beschwerdeführer sieht sich in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Die Maßnahmen hätten zwar "merkliche Folgen für die eigene Lebensgestaltung und Interaktion mit anderen Personen", entschieden die Karlsruher Richter bereits am 07.07.2020. Ihre Aufhebung könne aber die Infektionszahlen wieder steigen lassen - und damit "zu härteren Grundrechtseinschnitten für die Bevölkerung führen als die vorläufige weitere Befolgung der angegriffenen Maßnahmen und Hinnahme der damit verbundenen alltäglichen Einschränkungen". Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden, sie müsse genauer geprüft werden. Der Beschwerdeführer bezweifelt den Sinn der Maßnahmen und sieht sich unter anderem in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 1 BvR 1187/20

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2020 (dpa).