Im Rahmen von Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge nach einem Gaststättenbesuch hat die Mainzer Polizei potentielle Zeugen ausfindig gemacht, indem sie missbräuchlich deren Daten aus der Luca-App abfragte. Die Betreiber der App kritisierten den Vorfall. Die Staatsanwaltschaft Mainz räumte zwischenzeitlich ein Fehlverhalten ein. Wir nehmen den Fall zum Anlass, einen Überblick über den datenschutzrechtlichen Status quo zu geben.
Mehr lesenEin Gesundheitsamt darf auf seiner Informationsseite nicht allein die Luca-App bewerben, sondern muss auch über alternative digitale Lösungen zur Kontaktnachverfolgung informieren. Dies hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück entschieden, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilte. Denn staatliche Informationen dürften nicht zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen für andere Unternehmen führen, so das VG.
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