Bei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet, die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nicht zurück.
Eine Hebamme, die vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit einem katholischen Krankenhausträger aus der katholischen Kirche ausgetreten ist und deshalb die Kündigung erhalten hat, bleibt nach einem Anerkenntnis weiter beschäftigt. Das BAG hat ein Anerkenntnisurteil erlassen.
Mehr lesenAuf der Webseite des von Sky betriebenen Streamingsdienstes Wow mussten sich Abonnenten erst in ihr Kundenkonto einloggen, bevor sie ihr Wow-Abo kündigen konnten. Zu viele Hürden, befand das LG München I.
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