Online-Abos müssen auch ohne Login kündbar sein

Auf der Webseite des von Sky betriebenen Streamingsdienstes Wow mussten sich Abonnenten erst in ihr Kundenkonto einloggen, bevor sie ihr Wow-Abo kündigen konnten. Zu viele Hürden, befand das LG München I.

Die Internetseite des Streamingdienstes Wow enthielt ganz unten einen Link mit der Aufschrift "WOW Abo kündigen". Dieser führte zu einer Unterseite, auf der Abonnentinnen und Abonnenten ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort eintippen mussten. Erst nach erfolgreicher Anmeldung war eine Kündigung möglich. Das Landgericht München I (Urteil vom 10.10.2023 - 33 O 15098/22) schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) an, dass dies zu umständlich und damit rechtswidrig ist.

Denn nach den gesetzlichen Vorgaben, die seit Juli 2022 für kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge im Internet gelten, müsse ein Kündigungsbutton unmittelbar zu der Seite führen, auf der Verbraucher ihre Kündigungserklärung per Mausklick abgeben können. Außerdem müsse eine Kündigung auch allein durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder Geburtsdatum möglich sein.

So schränke die Abfrage eines eventuell schon vor langer Zeit erstellten Passwortes, an das sich Verbraucher möglicherweise nicht mehr erinnern können, die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein. Durch das erforderliche Login sei die Seite mit der Kündigungsbestätigung nicht leicht zugänglich, was den gesetzlichen Vorgaben widerspreche. Bereits in der Gesetzesbegründung sei unmissverständlich formuliert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Formular zugreifen können müssen, ohne sich vorher auf der Webseite anzumelden, erläutert der vzbv. "Müssen Verbraucherinnen und Verbraucher sich erst einmal mit Mail und Passwort anmelden, stellt dies eine unnötige und rechtswidrige Hürde dar, die eine Kündigung erschwert", so Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Bereits im November hatte der vzbv einen Erfolg gegen Sky erzielt: Das LG München I entschied, dass der Kündigungsbutton, mit dem man Sky selbst kündigen kann, nicht rechtskonform ist. Eine vom vzbv durchgeführte Untersuchung vom Juni 2023 ergab außerdem, dass nur 42% der knapp 3.000 geprüften Webseiten einen Button hatten, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

LG München I, Urteil vom 10.10.2023 - 33 O 15098/22

Redaktion beck-aktuell, gk, 19. Dezember 2023.