Das Landgericht München I monierte, dass der Button hinter einem anderen Feld (hier: "Weitere Links anzeigen") versteckt war. Auch sei er nicht ebenso gut lesbar gewesen wie der Button zum Vertragsschluss: Sky hatte die Schaltfläche zum Vertragsschluss auf der Website blau unterlegt, während die zur Kündigung kleiner und grau unterlegt war.
Mit der bisherigen Gestaltung habe Sky Deutschland den Kunden eine Kündigung rechtswidrig erschwert, kommentierte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Denn böten Unternehmen auf ihrer Website den Abschluss kostenpflichtiger Dauerschuldverhältnisse an, seien sie seit Juli 2022 verpflichtet, eine Kündigungsmöglichkeit in Form eines Kündigungsbuttons einzurichten, betont der Verbraucherschützer. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch ihren Vertrag direkt online beim Anbieter kündigen können, ohne andere Kontaktwege wie E-Mail oder Briefpost nutzen zu müssen."
Der Kündigungsbutton müsse auf der Internetseite des Anbieters stets leicht auffindbar und gut lesbar sein, um Einheitlichkeit zu gewährleisten. Beide Voraussetzungen habe das LG bei Sky als nicht erfüllt angesehen, so die Verbraucherzentrale, die Sky vor Klageerhebung erfolglos abgemahnt hatte.
Für den Fall, dass Unternehmen ihre Verpflichtung nicht gesetzeskonform umsetzen, könnten die betroffenen Verträge laut Gesetz jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Verbraucherschützer finden immer wieder Mängel beim Kündigungsbutton.