Verbraucherzentralen finden viele Mängel beim Kündigungsbutton

Im Zusammenhang mit dem seit Juli vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf Websites, die Verträge anbieten, finden die Verbraucherzentralen häufig Mängel. Bei der Überprüfung von 840 bekannten Seiten waren sie nur 273 Mal zufrieden und bewerteten die Kündigungsmöglichkeit als gesetzeskonform, wie die Verbraucherzentrale Bayern am Montag mitteilte. In der Folge mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab –manche gleich wegen mehrerer beanstandeter Websites.

Seit Juli vereinfachte Kündigung online geschlossener Verträge

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli einfacher kündigen. Das verlangt zumindest die Gesetzeslage. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios oder Streamingdiensten.

Auf vielen Websites fehlt der Button komplett oder ist versteckt

Bei der Überprüfung, die vom 18.07. bis 14.10.2022 dauerte, hatten die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände bekannte Websites aus verschiedenen Branchen überprüft. In 349 Fällen fehlte der Button demnach komplett, in 65 Fällen war er versteckt und in 38 Fällen nicht korrekt beschriftet. Darüber hinaus fanden die Prüfer der Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben 339 weitere Verstöße. Vorschriftsmäßig sei der Kündigungsbutton nur auf 273 Seiten installiert gewesen.

Geforderte Nachbesserungen bereits von einigen Unternehmen umgesetzt

"Wir bedauern, dass es bei so vielen Websites nicht umgesetzt worden ist. Es war im Vorfeld ja ausreichend Zeit dafür", sagte Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unverzüglich nachgebessert wird." Erste Auswirkungen zeigen sich bereits. So hätten bis zum 02.11.2022 86 der abgemahnten Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es von der Verbraucherzentrale. Teilweise werden auch Gerichte entscheiden müssen. Zudem sei aufgefallen, "dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben", sagte Halm. Die Prüfung von Websites soll weitergehen. Verbraucher, die selbst Mängel vorfinden, können diese online an die Verbraucherzentralen melden.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2022 (dpa).